Förderung der Straßenerrichtung

Die Neuerrichtung einer Straße durch eine Interessentenweggenossenschaft wird durch die Gemeinde Goldegg mit einem Zuschuss in Höhe von 10% zu den Kosten des Unterbaues und 30% zu den Asphaltierungskosten gefördert.

FELS - Güterwegsprojekte (Neuerrichtungen und Sanierungen) werden durch die Gemeinde Goldegg mit einer Kostenbeteiligung in Höhe von 10% der Gesamtkosten gestützt.