Förderung der Straßenerrichtung

Die Neuerrichtung einer Straße durch eine Interessentenweggenossenschaft wird durch die Gemeinde Goldegg mit einem Zuschuss in Höhe von 10% der Gesamtkosten (jedoch abzüglich allfälliger sonstiger Förderungen) gefördert.

FELS - Güterwegsprojekte (Neuerrichtungen und Sanierungen) werden durch die Gemeinde Goldegg mit einer Kostenbeteiligung in Höhe von 10% der Interessentenleistung gestützt.